Klimaplan: Ökologie II
Ökologie und eine enkeltaugliche Umweltpolitik II
Lichtverschmutzung reduzieren
Auswirkungen und Einflüsse von weiträumig wirksamem Streulicht auf Mensch und Natur wird als Lichtverschmutzung bezeichnet. Die zunehmende Verbreitung moderner Lichtquellen führt zu einer fortschreitenden Aufhellung der dunklen Tageszeit [Umweltministerium NRW: Licht]. Die günstige Verfügbarkeit von Leuchtmitteln, z.B. durch LED-Technik, verführt oft zu unnötiger Überbeleuchtung.
Da mehr als 60% aller Lebewesen nachtaktiv sind, hat die Lichtverschmutzung deutliche Auswirkungen. Nachtaktive Lebewesen werden in ihren nächtlichen Aktivitäten gestört (z. B. Bestäubung, Fortpflanzung, Futtersuche). Sie werden geblendet, verdrängt, abgelenkt und irritiert. Dies führt zu Verhaltensänderungen, Verschiebungen von Räuber-Beute-Beziehungen und zur Dezimierung von Lebensräumen [Folgen der Lichtverschmutzung: Mensch, Tier, Insekten, Gesundheit, Vögel (paten-der-nacht.de)]. Die Reduzierung der Lichtverschmutzung ist somit wichtig für den Erhalt der Artenvielfalt.
Deshalb wollen wir folgende Maßnahmen umsetzen:
Flutlichtverbot für Stadien in der Zeit von 22:00 – 06:00 Uhr.
Etablierung eines Förderprogrammes für Kommunen zur Umstellung auf insektenfreundliches (rotes) Licht bei Straßenbeleuchtung (max. 3000 Kelvin).
Straßenleuchten mit Richtcharakteristik (Strahlung nur nach unten) fördern.
Verbot von Leuchtreklamen
Verbot von Fassadenbeleuchtung, mit der Ausnahme von Sicherheitslicht.
Wasser als eins der wichtigsten Güter schützen
Lediglich sieben Prozent unserer Flüsse sind in einem guten ökologischen Zustand. Somit wird das Ziel der Wasserrahmenrichtlinie weit verfehlt. Die Grenzwerte für Nitrat im Grundwasser werden an ca. 16 Prozent der Messstellen überschritten. Die noch immer zu hohe Nährstoffbelastung der Gewässer, vor allem durch die Landwirtschaft, ist der Hauptgrund für diese Belastung [12]. Sauberes Trinkwasser wird immer mehr zum Luxusgut, dass während der letzten Dürre auch schon in manchen deutschen Kommunen ausging.
Um in Deutschland und Nordrhein-Westfalen die Trinkwasserverfügbarkeit im Rahmen der Daseinsfürsorge nachhaltig zu gewährleisten, müssen wir folgendes umsetzen:
Konsequenter Gewässer- und Grundwasserschutz auf Bundesebene durch schärfere Düngeregelungen und stark reduzierten Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung.
Aufbereitung von Gülle in Kläranlagen, um belastenden Eintrag in das Grundwasser zu reduzieren.
Strengere Regelung für die Einleitung industrieller Abwässer und die Sicherstellung, dass Industrieabfälle (Chemikalien, Schwermetalle, etc.) von Werkskläranlagen adäquat gefiltert werden können.
Renaturierung von Fluss- und Bachläufen, um diese Ökosysteme und die darin lebenden Arten zu schützen
Erarbeitung einer landesweiten Wasserstrategie und Festlegung von Grundsätzen für eine Priorisierung von Wassernutzung (Wasserhierarchie), als Vorbereitung auf den nächsten Wassernotstand.
Rekommunalisierung von Trinkwasser. Trinkwasser gehört zur allgemeine Daseinsvorsorge, daher darf wertvolles Quellwasser keinem kommerziellen Zwecke dienen und muss wieder in öffentliche Hand gelegt werden.
Förderung von privaten und öffentlichen Wasserspeichern.
Stopp der Subventionen beim Rohstoffabbau, durch die Streichung der Begünstigungen der Wasserentnahmeentgelte[18].
Grundwasserabsenkung verbieten.
Reduzierung des Wasserverbrauchs in Industrie und Bergbau.
Überprüfung aller Zulassungen für die Industrie zur Grundwasserentnahme, Kontrolle der Mengen, bei kritischem Grundwasserspiegel folgt der Entnahmestopp.
Wasserpreise nach Nutzungsabsicht staffeln (geringste Kosten für Grundbedürfnisse).
Tierschutz und Tierrechte stärken
Täglich werden viele Tiere auf Grund wirtschaftlicher Interessen gequält. Nicht nur in der Landwirtschaft, auch in Wirtschaft und Wissenschaft sind Tiere oftmals dem menschlichen Handeln hilflos ausgeliefert. In der Massentierhaltung in Deutschland werden 763 Mio. Tiere gehalten (Stand 2019) [13]. In einer fortschrittlichen und aufgeklärten Gesellschaft darf diese Ausbeutung nicht vorkommen.
Deshalb müssen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
Die Jagd soll ausschließlich den Jagdbehörden erlaubt sein und nur in ökologisch zwingend notwendigen Fällen durchgeführt werden. Freizeitjagd und Jagdtourismus wird verboten.
Verbot von Massentierhaltung.
Verbot des Sportangelns.
Verbot des Imports und Verkaufs von Pelzprodukten.
Bessere finanzielle Ausstattung von Zoos und Tiergärten, um artegerechte Tierhaltung zu gewährleisten und Umweltbildung zu fördern.
Verbot der Tierhaltung im Zirkus.
Um die Bienen als eine der für uns zum Überleben wichtigsten Arten zu stärken, wird ein Fördertopf für Stadtimker*innen und kommunale Bienenvölker eingerichtet.
Schaffung und Erhalt von artgerechten Lebensräumen und Nistplätzen für Wildbienen, Insekten, Vögeln und Fledermäusen.
Es werden kommunale Wasserstellen für Tiere und Insekten in städtischen Gebieten eingerichtet, die zeitgleich auch zur Kühlung der Umgebung beitragen.
Klimawandelfolgenanpassung
Risiken und Folgen der Erderwärmung in Deutschland sind schon lange bekannt und wurden jetzt in einer aktuellen Klimawirkungs- und Risikoanalyse umfassend dargestellt. Insgesamt 25 Bundesbehörden und -institutionen haben wissenschaftlich fundierte Maßnahmenvorschläge erarbeitet. Die Vorschläge helfen Ländern, Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen Schäden zu minimieren und sich an unvermeidliche Klimafolgen anpassen zu können. Auch bessere Vorsorge für Extremwettereignisse, wie wir sie z.B. 2021 erlebt haben, wird miteingeschlossen. Bisher hakt es an der Umsetzung, da geeignete rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen fehlen [14]. Was wir brauchen, ist ein Klimaanpassungsgesetz, welches Klimaanpassung flächendeckend und dauerhaft verankert. Mit dem Gesetz könnten unter anderem Maßnahmen im Bereich Hochwasserschutz und Katastrophenschutz, Wasserknappheit und Hitzeschutz vorangetrieben werden. Für die Einführung eines solchen Gesetzes soll sich das Land Nordrhein-Westfalen einsetzen. Darin sollten die folgenden Punkte zwingend sichergestellt werden:
Entsiegelung von Flächen, Förderung von Bauweisen, die Versickerung von Regenwasser ermöglichen.
Mehr Frei- und Grünflächen in den Städte, die auch als Retentionsflächen dienen können.
Renaturierung von Fluss- und Bachläufen. Durch die Renaturierung wird deren Gewässergeschwindigkeit verlangsamt und der Fluss oder Bach erhält bei Hochwasser zusätzlich mehr Platz, um sich auszudehnen.
Renaturierung von Auenlandschaften
Mehr Dach- und Fassadenbegrünung, verpflichtend extensive Dachbegrünung bei jeglichem Neubau. Begrünte Dächer sorgen nicht nur für ein kühleres Lokalklima, sondern können auch Regenwasser aufnehmen, Stichwort Schwammstadt.
Förderprogramme für Privathaushalte, die ihren Garten klimaangepasst bepflanzen wollen. Rasen ist in Zeiten des Klimawandels nicht mehr sinnvoll, da er extrem viel Wasser benötigt, das an anderer Stelle gebraucht werden wird. Als Bedingung zum Erhalt der Fördermittel dürfen ausschließlich heimische Wildpflanzen (Pflanzliste als Hilfestellung) gepflanzt werden.
Diese Maßnahmen helfen auch der Entstehung von Hitzeinseln entgegenzuwirken. Gerade in Städten heizen sich versiegelte Flächen im Sommer schnell auf und werden zur Hitzefalle, was wiederum für vulnerable Gruppen schnell zur lebensbedrohlichen Situation werden kann. Auch Wasserknappheit wird in Zukunft häufiger ein Thema werden. Um dem entgegenzuwirken müssen wir dafür sorgen, dass sich unsere Grundwasservorräte wieder erholen. Renaturierung ist hier die beste Option. Aber auch der Ausbau von Wasserreservoiren, gerade in Städten, sollte verfolgt werden. Der Katastrophenschutz muss besser aufgestellt und ausgerüstet werden. Wir brauchen bessere Warnsysteme und mehr Personal, um im Ernstfall schnell helfen zu können.